KURZ GEMELDET

Neue Allgemeinverfügung zu Händedesinfektionsmitteln

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 16. September eine neue Allgemein­verfügung zu Händedesinfektionsmitteln herausgegeben. Diese wird die bisherige am 7. Oktober ablösen. In der neuen Allgemeinverfügung fehlen 1-Propanol-haltige Händedesinfektionsmittel, sodass diese ab dem 7. Oktober nicht mehr hergestellt oder abgegeben werden dürfen. Die Allgemeinverfügung zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln läuft dagegen Ende September aus. Damit dürfen selbst hergestellte Flächendesinfektionsmittel ab Oktober nicht mehr abgegeben werden.

» Lesen Sie hier mehr dazu

kwarner – stock.adobe.com

» Zur neuen Allgemeinverfügung der BAuA vom 16. September 2020 (PDF)