Wir haben eine Frage zu den Angaben, die die Apotheke auf einem BtM-Rezept machen muss: Wir stempeln immer die Rückseiten der BtM-Rezepte (beide Teile) ab, unterschreiben und schreiben zusätzlich das Abgabedatum drauf.
Ist das so richtig? Wo findet man die entsprechende Gesetzesgrundlage?
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