Uns liegt ein T-Rezept zulasten der AOK Hessen über „Revlimid 15 mg 21 St. N1“ vor.
Das Rezept ist kein Entlassrezept, kommt aber aus einer Klinik – die eingetragene Arztnummer ist 999999900. Jetzt stellt sich uns die Frage, ob mit dem Wegfall der Pseudoarztnummer 4444444xx im Entlassmanagement auch die Pseudoarztnummer 999999900 obsolet ist?
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