AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Aut-simile-Austausch

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) erlaubt es Apotheken, nach Rücksprache mit dem Arzt ein „pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares“ Arzneimittel abzugeben, wenn ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig und zudem nicht lieferbar ist. Eine Hilfestellung beim Aut-simile-Austausch liefern die Äquivalenzdosistabellen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).

Vor diesem Hintergrund hat uns Folgendes interessiert:

momius – adobe.stock

Wie oft nutzen Sie im Rahmen der SARS-CoV-2-AMVersVO die Möglichkeit des Aut-simile-Austauschs und geben nach Rücksprache mit dem Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel ab?

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