APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Unter welchen Gesichtspunkten ist eine Stückelung erlaubt?

Wir haben folgende Verordnung zulasten der Novitas BKK (IK 104491707) erhalten: „5 x Apidra Solostar 5 Stk.“

Dürfen wir hier 5-mal die 5er-Packung (Kosten = 353,90 €) abgeben oder sollten wir stückeln? (2-mal 10er + 1-mal 5er würde 326,24 € kosten.) Wie würden Sie in so einem Fall vorgehen?

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