Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ist die Frist für Apotheken zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) amtlich geworden:
Bis zum 30.09.2020 sollen alle Apotheken an das Netzwerk angeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes: