MONATSFRAGE

Rezepturzuschlag bei größeren Mengen

Liebes DAP-Team,
wir haben eine Verordnung über die Anfertigung von 1.300 g ungeteiltem Pulver vorliegen. Wie berechnet sich der Rezepturzuschlag (Arbeitspreis) für die Herstellung größerer Mengen, die nicht mehr in der Hilfstaxe ausgewiesen sind?

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