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Desinfektionsmittel-Herstellung: verlängerte Steuerbefreiung für Alkohol bis 31.12.2020

In ihrer aktuellen Handlungshilfe „Herstellung von Desinfektionsmitteln in der Apotheke“ weist die ABDA darauf hin, dass unvergällter Alkohol weiterhin für die Biozidherstellung als Desinfektionsmittel steuerbefreit ist. Die allgemeine Genehmigung für eine Verlängerung der Erlaubnisse für die Herstellung von Desinfektionsmitteln steht allerdings noch aus.

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