RETAX

Rezeptur mit Aufkleber verordnet

Liebes DAP-Team,
uns liegt eine Verordnung vor, bei der eine Arztpraxis einen Aufkleber benutzt hat, um die Rezeptur zu verordnen. Im vorliegenden Fall besteht die Rezeptur aus relativ vielen Bestandteilen, weshalb es sich die Praxis sicher erleichtert und den gedruckten Aufkleber verwendet hat. Können wir dieses Rezept beliefern oder könnte diese Verordnung dann von einer Krankenkasse gekürzt werden?

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