APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kein Verweis auf § 27a – was dürfen wir abrechnen?

Folgendes Rezept zulasten der Techniker Kranken­kasse haben wir erhalten:
„Brevactid 5000 IE PLI N1 1 St. PZN 12352046“.

Dürfen wir dieses Rezept komplett zulasten der Kranken­kasse abrechnen, da ja kein Hinweis auf § 27a notiert ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com