APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir auf eine Wirkstoffverordnung das Original abgeben?

Uns liegt eine Wirkstoffverordnung über „Atomoxetin 40 mg 2 x 28 Kapseln“ zulasten der KKH Kaufmännische Krankenkasse (IK 102171012) vor.

Dürfen wir trotz der Wirkstoffverordnung das Original Strattera abgeben? Und könnten wir dem Patienten anstelle von zwei Packungen zu 28 Stück einmal 56 mitgeben, um ihm die doppelte Zuzahlung zu ersparen?

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