APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist eine Stückelung erlaubt, wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist?

Verordnet sind zulasten der AOK NDS „Telmisartan ABZ 80 mg 98 ST N3 2 x“ mit Aut-idem-Kreuz. Die N3-Packungen sind nicht lieferbar, es soll genau diese Firma sein. Können wir stattdessen 3 x N2 plus 1 x N1 abgeben, um auf die verordnete Menge von 196 Stück zu kommen? Wenn nicht, was darf maximal abgegeben werden?

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