Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist seit dem 22. April in Kraft. Apotheken dürfen seitdem bei der Rezeptbelieferung von den Vorgaben des Rahmenvertrags abweichen, um Patienten direkt beim Erstbesuch in der Apotheke versorgen zu können.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept?
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