REZEPT & RETAX
Arbeitshilfe SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
|
|
|
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, von den Rahmenvertragsvorgaben abzuweichen, wenn das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Die neue DAP Arbeitshilfe zeigt in einem Fließschema, wie Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorgehen können und was beim Bedrucken der Rezepte zu beachten ist.
» Zur Arbeitshilfe
|
|
|
|