APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die verordnete Packungsgröße abgabefähig?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „Mirtazapin 15 mg 10 Tbl.“ zulasten einer GKV verordnet sind. Diese Packungsgröße trägt laut EDV die Bezeichnung „kA“.

Ist die Abgabe trotzdem erlaubt oder sollten wir das Rezept auf 20 Stück (= N1) umschreiben lassen?

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