NEUE DAP ARBEITSHILFE REZEPTUR

Prüfzertifikat – Teil II: Prüfzertifikate von Primärpackmitteln

Nach § 13 Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) dürfen für in der Apotheke hergestellte Arznei­mittel nur Primär­packmittel verwendet werden, die die Arznei­mittel vor physikalischen, mikro­biologischen und chemischen Veränderungen schützen und für das Arznei­mittel geeignet sind. Die Prüfung der Primär­packmittel in der Apotheke umfasst unter anderem die Kontrolle des Prüf­zertifikats. Welche Angaben auf einem Prüf­zertifikat von Primär­packmitteln notwendig sind und was bei der Kontrolle beachtet werden muss, erfahren Sie in der neuen DAP Arbeitshilfe „Prüf­zertifikate von Primär­packmitteln“.

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