Nach § 13 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel nur Primärpackmittel verwendet werden, die die Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen und chemischen Veränderungen schützen und für das Arzneimittel geeignet sind. Die Prüfung der Primärpackmittel in der Apotheke umfasst unter anderem die Kontrolle des Prüfzertifikats. Welche Angaben auf einem Prüfzertifikat von Primärpackmitteln notwendig sind und was bei der Kontrolle beachtet werden muss, erfahren Sie in der neuen DAP Arbeitshilfe „Prüfzertifikate von Primärpackmitteln“.
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