AKTUELLER RETAXFALL
Retaxation Cannabisblüten
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Das DAP erreichte die Retaxation einer Apotheke, der die Abgabe von Cannabisblüten gekürzt worden war. Die Krankenkasse beanstandete, dass es sich nicht um eine Rezeptur, sondern um die Abgabe eines unverarbeiteten Stoffes gehandelt habe. Im Folgenden sehen Sie den genauen Fall.
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