Sehr geehrtes DAP-Team,
uns liegt ein BtM-Rezept mit einer Verordnung über „Tilray THC10:CBD10 Cannabisextrakt 25 ml“ vor. Dieser Extrakt muss vor der Abgabe an den Kunden von uns in eine geeignete Braunglasflasche umgefüllt werden. Unsere Frage ist nun, wie wir die Substanz/Rezeptur taxieren dürfen? Hat sich da aktuell etwas geändert?
Darf nur das Verpackungsmaterial mit 100 % Aufschlag berechnet werden? Oder auch der Extrakt, da es sich um eine Umfüllung in ein abgabefähiges Gefäß handelt?
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