REZEPT & RETAX
Cannabis zulasten der GKV: Genehmigung prüfen?
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Seit März 2017 dürfen Ärzte schwer kranken Patienten unter bestimmten Bedingungen medizinisches Cannabis (Blüten und Extrakte) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnen. Für die Kostenerstattung bedarf es vor der ersten Verordnung einer Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es stellt sich die Frage, ob Apotheken das Vorliegen einer solchen Genehmigung prüfen müssen. Einige Kassen vertreten die Auffassung, dass Apotheken dazu verpflichtet sind.
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