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Arbeitshilfe Sonder-PZN Cannabis / Rezepturen

Apotheken müssen bei Abgabe an GKV-Versicherte die Pharma­zentral­nummer (PZN) auf das Muster-16-Rezept auftragen. Für die Fälle, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonder-PZN der Anlage 1 der Technischen Anlage gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Diese Arbeits­hilfe zeigt, welche Sonder-PZN bei Cannabis- und Rezeptur­verordnungen anzu­wenden sind.

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