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Aktuelles Wochenthema

Was denn nun: Import mit Aut-idem-Kreuz schlägt doch rabattiertes Original?

Lange Zeit bestand Unsicherheit darüber, ob Original- und bezugnehmende Import­arzneimittel bei gesetztem Aut-idem-Kreuz gegen­einander ausgetauscht werden dürfen oder sogar müssen, wenn z. B. Rabatt­verträge zu Original oder Importen bestehen. Dies ist mittlerweile aber in vielen Arzneiliefer­verträgen eindeutig geregelt:
Ein solcher Austausch darf und muss auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz vorge­nommen werden, da es sich hierbei nicht um eine Substitution im arzneimittel­rechtlichen Sinne, sondern um die Abgabe des gleichen Arzneimittels handelt.

Das Sozialgericht Bremen entschied dennoch anders und zugunsten der klagenden Apotheke.

Der Fall:
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