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Ausnahmeregelung für Desinfektionsmittelherstellung

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Um eine Ansteckung zu vermeiden, wird geraten, häufig und gründlich die Hände zu waschen. Stehen keine Wasch­möglichkeiten zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen desinfiziert werden. Da Desinfektions­mittel mittler­weile zur Mangel­ware gehören, wurden von behördlicher Seite einige Aus­nahme­regelungen erlassen, die Apotheken die Herstel­lung von Desinfektions­mitteln für die Hände erlauben bzw. erleichtern.

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M.Rode-Foto – stock.adobe.com