ABRECHNUNG

Preisregeländerung für Zytostatika-Herstellung

Zum 01. März 2020 ist die Änderung der Anlage 3 der Hilfs­taxe in Kraft getreten: Es haben sich die Preis­regeln für die Zytostatika-Herstellung geändert. Der Deutsche Apotheker­verband und der Spitzen­verband der Gesetzlichen Kranken­versicherung konnten sich nach langen Verhandlungen einigen. Unter anderem wurden Abschläge für Wirk­stoffe bzw. Fertig­arznei­mittel bestimmt, die seit dem 01.02.2018 (seit dem Schieds­spruch) generisch wurden bzw. neu auf den Markt gekommen sind. Zum Teil ist zusätzlich die Rück­wirkung von Abschlägen vereinbart. Die Einigung wurde von der Arbeits­gemeinschaft parenterale Zube­reitungen (ARGE PareZu) bereits kritisiert, da es z. B. keine Anpassung der Arbeitspreise gab.

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» Die neue Anlage 3 kann hier abgerufen werden (PDF)