Tagesfrage

Bildquelle: Shutterstock; Stokkete

Dürfen Importe als Sprechstundenbedarf abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zu einem Sprechstunden­bedarfs­rezept für die AOK Nordwest.
Verordnet ist „Neisvac C ILO 20 x 0,5 ml“, ohne Angabe eines Herstellers bzw. einer PZN.
Eigentlich lautet unsere Anweisung, für den Sprech­stunden­bedarf nur Originale abzugeben, davon gibt es aber keine 20er. Es gibt aber einen Import mit 20 St., der auch lieferbar ist.
Welche Art der Belieferung ist jetzt wirtschaftlicher?

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