AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Bonpflicht

Seit dem 1. Januar 2020 setzen Händler und damit auch Apotheken die Bonpflicht in die Praxis um. Für jeden Geschäftsvorgang muss nun ein Beleg ausgestellt und dem Kunden angeboten werden. Möchte der Kunde den Bon nicht mitnehmen, kann die Apotheke diesen entsorgen – wenn personenbezogene Daten auf dem Bon sind, muss die Vernichtung datenschutzkonform erfolgen.

Stellen Sie für jeden Vorgang einen Kassenbeleg aus?

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