Mitte Dezember haben GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband die 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung beschlossen. Unter anderem wurde nun der sogenannte Mehrfachvertrieb definiert, was Anpassungen in der Einteilung der Märkte nach sich zog. Die meisten der Änderungen traten zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
Im Zuge der Änderungsvereinbarung sind alle betroffenen DAP Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag überarbeitet und aktualisiert worden.