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Vorbehalte gegenüber noch junger Therapieoption Cannabis?

In der AMK-Information vom 14.01.2020 machte die AMK (Arznei­mittel­kommission der Deutschen Apotheker) darauf aufmerksam, dass Apotheken Cannabis-haltige Arznei­mittel nicht unbe­darft abgeben sollten, sondern mit Sorgfalt die Möglichkeit eines Arznei­mittel­miss­brauchs beachten sollen. Daraufhin reagierten Cannabis verschreibende Ärzte, versorgende Apotheker und eine Patienten­organisation in einer gemeinsamen Stellung­nahme mit Kritik auf die AMK-Nachricht.

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