ABRECHNUNG

Dronabinol-Verordnung –

gegensätzliche Auffassungen zur Prüfpflicht der Genehmigung

Seit März 2017 dürfen Ärzte ihren schwer kranken Patienten im Einzel­fall medizinisches Cannabis oder Arznei­mittel mit den Wirk­stoffen Dronabinol oder Nabilon verordnen. Vor der ersten Verordnung bedarf es für die Kosten­erstattung einer Genehmigung durch die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV). Ein vor­liegender Retaxfall zeigt: Einige Kassen vertreten die Auffassung, dass die Apotheke die Pflicht hat zu prüfen, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht.

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