In der letzten Zeit kommt es sehr häufig vor, dass wir Rezepte über Madopar LT ohne Aut-idem-Kreuz bekommen. Im Rahmen von Rabattverträgen müssten wir auf Generika austauschen, aber das verordnete Präparat lässt sich, anders als die Rabattartikel, suspendieren. Da das Präparat oft für Pflegeheimbewohner verordnet wird, die häufig unter Schluckbeschwerden leiden, ist die Suspendierbarkeit wichtig für die korrekte Einnahme.
Dürfen wir das verordnete Madopar LT wegen Pharmazeutischer Bedenken abgeben, ohne dass das Rezept retaxiert wird? Oder wäre ein Aut-idem-Kreuz nötig?
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