Mitte Dezember haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband eine zweite Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Regelungen zum Mehrfachvertrieb patentgeschützter Arzneimittel und die Ausnahme von Biologika und parenteral anzuwendenden Zytostatika von der Importförderung. Viele Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
» Überblick der Änderungen
Um zu erfahren, wie Ihre Erfahrungen mit dem Thema sind, hatten wir Folgendes gefragt:
Wie stehen Sie zu den in der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 15.12.2019 getroffenen Regelungen zur Rezeptbelieferung?
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