Das beschlossene Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll, enthält wichtige Regelungen für Wiederholungsrezepte. Das Gesetz ermöglicht es Ärzten, Rezepte auszustellen, die Patienten bis zu dreimal in der Apotheke einlösen können. Gedacht sind die Rezepte für Patienten, die eine Dauertherapie erhalten.
Um herauszufinden, wie Ihre Erfahrungen mit dem Thema sind, wollten wir Folgendes von Ihnen wissen:
Wie stehen Sie zu den geplanten Wiederholungsrezepten?