Im Zuge des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sind einige Regelungen bereits in Kraft oder zumindest beschlossene Sache. So wurden die Beschränkungen des Botendienstes für Vor-Ort-Apotheken Ende Oktober aufgehoben. Seit dem 1. Januar 2020 steigen zudem die BtM- und T-Rezept-Gebühr sowie der Notdienstzuschlag. Mehr lesen Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 54.
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