APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen Medizinprodukte bei Mehrfachverordnungen addiert werden?

Uns liegt ein Rezept über „2 x 50 Stück Contour next Blut­zucker­test­streifen“ vor.

Müssen wir auf dieses Rezept nach neuen Rahmen­vertrags­regelungen wirklich zwei 50er-Packungen abgeben oder addieren wir die Mengen, um wirtschaftlich zu arbeiten?

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