Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V ermöglicht es Apotheken erstmals, gegenüber preisgünstigen Importarzneimitteln Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Dies gilt für Verordnungen im importrelevanten Markt.
Um zu erfahren, wie Sie mit dieser neuen Möglichkeit umgehen, möchten wir gerne Folgendes wissen:
Wie oft wenden Sie seit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages (01.07.2019) Pharmazeutische Bedenken gegenüber preisgünstigen Importarzneimitteln an?
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