Tagesfrage

Bildquelle: Shutterstock; Stokkete

Ist hier eine Stückelung erlaubt?

Wir haben ein Rezept vorliegen über „!! 2 x Ipratropium Teva 500 µg/2 ml Lsg. 2 x 25 Amp. N1 !“. Nun sind wir unsicher, ob man die angegebene Menge so abgeben darf oder ob der Arzt die Menge mit Ausrufezeichen versehen muss. Es gibt ja keine N2-Packung im Handel. Ist es nach den neuen Regelungen trotzdem erforderlich, das Ausrufezeichen mit Stempel und Unterschrift vom Arzt bestätigen zu lassen?

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