In Zeiten von Rabattverträgen und der Einteilung von Arzneimitteln in preisgünstige und preisgünstigste Arzneimittel ist die Apotheke meistens verpflichtet, das vom Arzt verordnete Arzneimittel gegen ein anderes aut-idem- und rahmenvertragskonformes Präparat auszutauschen.
Dem Patienten erklärt man das neue Arzneimittel in der Apotheke gerne mit den Worten: „Sie erhalten heute ein anderes Arzneimittel als beim letzten Mal. Es enthält den gleichen Wirkstoff in der gleichen Stärke, da können Sie also unbesorgt sein und die Einnahme wie gewohnt fortsetzen.“ Dies ist natürlich in den meisten Fällen auch richtig so, denn die gesetzlichen Austauschvorgaben sind so gewählt, dass in der Regel keine Therapieprobleme zu erwarten sind.
Dennoch: Ist jeder Austausch unbedenklich, auch wenn er den Rahmenvertragsvorgaben entspricht? Ist das preisgünstigste Mittel immer auch das Beste für den Patienten?
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