Inertgas Argon mit Info vom DAC
Die Lagerung von Ausgangssubstanzen muss so gestaltet werden, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird (§ 16 Apothekenbetriebsordnung). Informationen dazu sind im Europäischen Arzneibuch, Deutschen Arzneibuch und im Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) zu finden. Weitere Hinweise zu Verwendbarkeitsfristen und Lagerung von Ausgangsstoffen sind der DAC-Anlage I zu entnehmen.
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