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Inertgas Argon mit Info vom DAC

Die Lagerung von Ausgangs­substanzen muss so gestaltet werden, dass ihre Qualität nicht nach­teilig beeinflusst wird (§ 16 Apotheken­betriebs­ordnung). Informationen dazu sind im Euro­päischen Arznei­buch, Deutschen Arznei­buch und im Deutschen Arznei­mittel-Codex (DAC) zu finden. Weitere Hinweise zu Verwend­barkeits­fristen und Lagerung von Ausgangs­stoffen sind der DAC-Anlage I zu entnehmen.

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