UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Grippeimpfung

Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist, wurde an einigen Stellschrauben der Impfstoffversorgung gedreht. Eine Änderung betrifft die Vergütung für die Versorgung der Ärzte mit Grippeimpfstoffen. Für jede Impfdosis erhalten Apotheken nun 1 Euro zzgl. MwSt., pro Verordnungszeile dürfen aber nicht mehr als 75 Euro netto abgerechnet werden. Damit die Belieferung kostendeckend erfolgt, sollten Ärzte deshalb nicht mehr als 70 Impfdosen pro Zeile verordnen.

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Abb.: DAP Kurzumfrage

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