APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist für diese Mehrfachverordnung ein zusätzlicher Vermerk erforderlich?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„2 x Estrifam (3 x 28 Tabl.) 2 mg“

Dürfen wir das Rezept ohne den Vermerk „Menge ärztlich begründet!“ abrechnen und der Kundin zwei Packungen Estrifam mitgeben?

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