Uns liegt ein Rezept über „Crinone 8 % 6 Stück“ vor. Ein Vermerk zu einer künstlichen Befruchtung fehlt. Nach Auskunft der Kundin ist dieses Präparat aber zur Schwangerschaftserhaltung nach einer künstlichen Befruchtung verordnet. Laut unseres Computerprogramms ist es zudem nur im Rahmen der künstlichen Befruchtung zugelassen.
Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen und wenn ja, zu welchem Preis?
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