Seit Einführung des neuen Rahmenvertrages kann es häufiger notwendig sein, Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um formale Fehler zu korrigieren, auf Lieferengpässe zu reagieren oder die Patientenadhärenz zu verbessern. Was darf durch die Apotheke selbst dokumentiert werden, was nicht? Dieser Beitrag im DAP Dialog 53 erläutert die wichtigsten Punkte.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag