Seit einigen Wochen bearbeiten Apotheken GKV-Rezepte nun nach den Vorgaben des neuen Rahmenvertrags. Neu definiert wurden unter anderem auch die Sonderkennzeichen, die bei Abweichungen von der Abgaberangfolge angegeben werden müssen. Was sich geändert hat und was für die Dokumentation von Bedeutung ist, erläutert der Hauptbeitrag des vorliegenden DAP Dialogs.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag