Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Auch wenn die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht zustande kommt, müssen bestimmte Vorgaben bei der Auswahl eines preisgünstigen Arzneimittels gemäß Rahmenvertrag beachtet werden, wie z. B. der „Preisanker“. Die neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals gibt einen Überblick über die Regelungen zur Preisgrenze.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe