MONATSFRAGE

Muss der Arzt bei Cannabisverordnungen die genaue Gebrauchsanweisung angeben?

Bei Verordnung einer Cannabis­rezeptur geben Ärzte ihren Patienten manchmal eine schriftliche Gebrauchs­anweisung mit. Muss ich diese Anweisung einfordern und auf das Etikett übertragen? Oder reicht es, auf das Etikett „nach ärztlicher Anweisung anwenden“ zu schreiben? Muss hier eine Reich­dauer angegeben werden, da es sich um eine Betäubungs­mittel-Verordnung handelt?

» Zur Antwort

Roxxyphotos – stock-adobe.com