MONATSFRAGE
Muss der Arzt bei Cannabisverordnungen die genaue Gebrauchsanweisung angeben?
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Bei Verordnung einer Cannabisrezeptur geben Ärzte ihren Patienten manchmal eine schriftliche Gebrauchsanweisung mit. Muss ich diese Anweisung einfordern und auf das Etikett übertragen? Oder reicht es, auf das Etikett „nach ärztlicher Anweisung anwenden“ zu schreiben? Muss hier eine Reichdauer angegeben werden, da es sich um eine Betäubungsmittel-Verordnung handelt?
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