KLICK DER WOCHE

Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial:

Was verbirgt sich hinter der Blauen Hand?

Das Logo der Blauen Hand kennzeichnet seit Dezember 2016 sogenanntes „behördlich genehmigtes Schulungsmaterial“. Dieses müssen pharmazeutische Unternehmen für Arzneimittel zur Verfügung stellen, die ein besonders hohes Risiko für Nebenwirkungen und/oder Anwendungsfehler haben. Wenn die zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM und PEI) genehmigt wurden, werden diese der Zielgruppe zugänglich gemacht.

Quelle: BfArM

Zielgruppe sind sowohl Ärzte und Apotheker als auch Patienten, denn die Zusatzinformationen decken – je nach Arzneimittel – die unterschiedlichsten Themen ab. So werden beispielsweise wichtige Verordnungsvoraussetzungen (z. B. Schwangerschaftsverhütungsprogramm) sowie Maßnahmen der Therapieüberwachung (zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Nebenwirkungen) vorgeschlagen oder auch Anwendungshinweise gegeben. So soll die Therapiesicherheit erhöht werden.

Das Schulungsmaterial ist mit dem Logo der Blauen Hand gekennzeichnet, damit es von allen beteiligten Stellen direkt als solches erkannt und nicht versehentlich als Werbung entsorgt wird. Auf den Seiten von PEI und BfArM können die Schulungsmaterialien zusätzlich jederzeit abgerufen werden.

» Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial im Zuständigkeitsbereich des BfArM
» Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial im Zuständigkeitsbereich des PEI
» Flyer des BfArM und PEI zur „Blauen Hand“