NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Sonderkennzeichen nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmen­vertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Nichtabgabe eines Rabatt­arznei­mittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept dokumentiert werden, aus welchem Grund die Import­regelung bzw. die Rabatt­verträge miss­achtet wurden. Hierfür wird das Sonder­kenn­zeichen 02567024 mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeits­hilfe „Sonder­kenn­zeichen richtig anwenden“ des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung zur retaxsicheren Anwendung des Sonder­kenn­zeichens und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe