Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept dokumentiert werden, aus welchem Grund die Importregelung bzw. die Rabattverträge missachtet wurden. Hierfür wird das Sonderkennzeichen 02567024 mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“ des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung zur retaxsicheren Anwendung des Sonderkennzeichens und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.
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