DAP-UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Medikationsplan

Patienten haben schon seit Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen, die zulasten der GKV abgerechnet werden. Erstellt und aktualisiert wird der Plan von einem Arzt, meist dem Hausarzt. Die Apotheke darf den Medikationsplan hingegen nur auf Wunsch des Patienten aktualisieren (z. B. Arzneimittel in der Selbstmedikation hinzufügen).

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Wie häufig kommt es vor, dass Patienten ihren bundeseinheitlichen Medikationsplan in der Apotheke aktualisieren lassen?

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

Das Ergebnis ist eindeutig: 86 % der 2.611 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter aktualisieren nur selten, also weniger als zweimal im Monat, den Medikationsplan ihrer Patienten. 10 % aktualisieren den Plan mehrmals im Monat und jeweils nur jeweils 2 % aktualisieren den Medikationsplan mehrmals in der Woche oder mehrmals am Tag.

Bisher werden nur Ärzte für die Ausstellung und Aktualisierung des Medikationsplans honoriert. Es bleibt abzuwarten, ob dies in naher Zukunft auch für die Apotheken gilt. Nach der geplanten Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte werden auch Fachärzte und Apotheker zur Aktualisierung verpflichtet sein, wenn der Patient den Zugriff auf die Daten gewährt.

» Zum Umfragenarchiv