Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.06.19 entschieden: Auch eine geringfügige Werbegabe ist wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Rezepteinlösung ausgegeben wird.
Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:
Welche Meinung haben Sie zum Urteil des BGH, dass künftig nur geringfügige Werbegaben verschenkt werden dürfen, wenn der Kunde ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament kauft, nicht aber, wenn er ein Rezept einlöst?
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mehrheit (68 %) der 2.624 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter befürwortet das BGH-Urteil nicht – viele empfinden es als Benachteiligung inländischer gegenüber ausländischen Apotheken (47 %). Andere befürchten, dass die Kunden dadurch verärgert werden (21 %). Ein Viertel der Befragten spricht sich hingegen für das Urteil aus.