APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann Hyalart zulasten einer GKV abgerechnet werden?

Wir haben für einen Patienten ein Kassenrezept (AOK Nordost) über „Hyalart Fertigspritzen 5 x 2 ml PZN: 05958067“ erhalten. Ist Hyalart Fertigspritze verordnungsfähig bzw. wird es von der Krankenkasse übernommen?

Unser Computersystem verweist auf Anlage 3 der Arzneimittelrichtlinie. Dort ist das Präparat aber nicht genannt. Muss der Patient das Präparat nun komplett selber bezahlen oder gibt es Ausnahmen, bei denen Hyalart von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird?

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