DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Bluttest auf Trisomie

Aktuell wird diskutiert, ob die GKV nicht-invasive molekular­genetische Bluttests bei schwangeren Frauen zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 in ihren Leistungs­katalog aufnehmen sollte. Der Test ist schon seit einigen Jahren verfügbar, muss jedoch privat bezahlt werden. Die riskantere Frucht­wasser­unter­suchung wird bei Frauen mit einer Risiko­schwangerschaft bereits von den Kassen übernommen. Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

„Sind Sie der Meinung, dass der nicht-invasive Test zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 grund­sätzlich eine Kassen­leistung werden sollte?“

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mehrheit der ca. 2.500 Umfrage­teilnehmer ist der Meinung, dass die Kosten für den Test grundsätzlich von der GKV erstattet werden sollten (59 %). Etwa 30 % sind der Auffassung, dass die Kosten zumindest bei Risiko­schwanger­schaften übernommen werden sollten. Lediglich ca. 7 % lehnen eine Erstattung durch die GKV kategorisch ab.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

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