Aktuell wird diskutiert, ob die GKV nicht-invasive molekulargenetische Bluttests bei schwangeren Frauen zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 in ihren Leistungskatalog aufnehmen sollte. Der Test ist schon seit einigen Jahren verfügbar, muss jedoch privat bezahlt werden. Die riskantere Fruchtwasseruntersuchung wird bei Frauen mit einer Risikoschwangerschaft bereits von den Kassen übernommen. Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:
„Sind Sie der Meinung, dass der nicht-invasive Test zur Bestimmung des Risikos der autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 grundsätzlich eine Kassenleistung werden sollte?“
Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mehrheit der ca. 2.500 Umfrageteilnehmer ist der Meinung, dass die Kosten für den Test grundsätzlich von der GKV erstattet werden sollten (59 %). Etwa 30 % sind der Auffassung, dass die Kosten zumindest bei Risikoschwangerschaften übernommen werden sollten. Lediglich ca. 7 % lehnen eine Erstattung durch die GKV kategorisch ab.